„… Erklärung des Versicherungsnehmers an den Versicherer, daß er Schadenersatz beansprucht.“
Wahrig, G. (1986). Wahrig German Dictionary : Wahrig Deutsches Wörterbuch: with One Encyclopedia of the German Language Teachings : mit einem „Lexikon der deutschen Sprachlehre“.
Andienen heißt aber auch, dass jemand Waren anbietet.